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Tarifbeschäftigte aufgemerkt!

 


Der Bundeshauptvorstand der DJG hat auf seiner Sitzung am 29.10.2011 den Antrag des Landesverbandes Brandenburg. sich dafür einzusetzen, dass in den Verhandlungen mit der TdL der § 29 TV-L (Arbeitsbefreiung) den beamtlichen Bestimmungen der EUrlDbV angepasst wird und damit die Ungleichbehandlung der Beschäftigungsgruppen in diesem Punkt ausgeglichen wird, einstimmig angenommen und beschlossen.

Dieser Antrag wird nun in die Tarifverhandlungen einfließen.