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Liebe Kolleginnen und Kollegen,

 

das  Abordnungs- und Versetzungsszenario  gegen den Willen von Bediensteten und Tarifbeschäftigten in den Gerichten und Staatsanwaltschaften hat begonnen!

Den Landesvorstand erreichen deshalb nicht nur verzweifelte  Hilferufe der Betroffenen, sondern auch diese Meinungsäußerung, der ich mich inhaltlich voll anschließe und zu deren Veröffentlichung ich mich deshalb entschlossen habe.

„Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind das Wertvollste der Landesverwaltung. Trotz Einspardrucks gilt es, dauerhaft das hohe Leistungsniveau der Landesverwaltung überall im Land zu sichern, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vielfältige Entwicklungsperspektiven zu bieten und unsere Verwaltung auch durch Nachwuchsgewinnung langfristig demografiefest zu machen.“

Vorstehende Worte sind nicht von irgendjemanden in einem x-beliebigen Kontext geäußert worden. Sie stehen als Präambel zur Personalbedarfsplanung 2014 des Landes Brandenburg vom 30.03.2010, welche auch Ausführungen zur Justiz enthält, und werden dem Ministerpräsidenten Matthias Platzeck zugeschrieben. Die aktuelle Praxis lässt aber zumindest aus hiesiger Sicht die Umsetzung dieser Prämisse nicht erkennbar erscheinen.

Mitarbeiter, die über Jahrzehnte am selben Gericht tätig waren, sind mit diesem verwurzelt und fühlen sich über die reine Erfüllung der Arbeitsaufgaben mit selbigem einschließlich der Kolleginnen und Kollegen emotional verbunden. Sie leisten daher überobligatorische Anstrengungen um die Anliegen der Bürger zu erfüllen und stellen auch schon die eine oder andere Unpässlichkeit zurück. Weil sie eben nicht „gleich zum Arzt rennen“ äußert sich dies in einem geringen Krankenstand. Statistisch belegbar erscheint indes, dass mit zunehmenden Lebensalter ein solches Zurückdrängen von Krankheitssymptomen nicht mehr realisierbar ist, der Krankenstand als verifizierbare Größe steigt.

Bei einer Versetzung wider Willen entfallen diese besonderen Umstände für ein überobligatorisches Agieren der Mitarbeiter. Das Verweisen der Justizverwaltung auf formelle, zudem ggf. nicht hinterfragte Umstände führt dazu, dass der betroffene Mitarbeiter und auch dessen Kolleginnen und Kollegen ihrerseits dazu übergehen, ihre eigenen berechtigten Belange nicht länger zurückzustellen und eben überobligatorische Leistungen, die ohnehin allenfalls sporadisch und verbal, meist aber in keiner Weise gewürdigt werden, nicht mehr erbringen . Eine Abordnung und noch stärker eine Versetzung wider Willen führen dann zu regelrechten Aversionen, einschließlich psychischer bzw. psychosomatischer Krankheitsbilder. Ein kranker Mitarbeiter nutzt jedoch weder der abgebenden noch der aufnehmenden Behörde.

Leider komme ich nicht umhin, auf die Stellungnahme vom 12. November 2008 zum damaligen Entwurf des Gesetzes zur Änderung der Gerichtsbezirke im Land Brandenburg ( BbgGerGÄndG ) zu verweisen : „Die Begründung für die Änderung der Gerichtsbezirke Nauen und Rathenow würde ebenso zutreffen für eine Änderung der Bezirke der Amtsgerichte Fürstenwalde und Eisenhüttenstadt, wie es insbesondere durch MdL Herrn Sarrach vorgeschlagen worden war ( vgl. „Märkische Oderzeitung“ vom 19. April 2006, „Oder-Spree Journal“, Seite 13 ). Darüber hinaus erscheint der Neuzuschnitt der Gerichtsbezirke generell ein gangbarer Lösungsweg, um „berlinferne“ Gerichte bei besserer Auslastung zu erhalten. Denn die "berlinnahen" Amtsgerichte sind seit Anfang der 90er Jahre durch den Bevölkerungszuwachs stärker belastet worden, zudem dürften wohl auch die Immobilienpreise ( im Hinblick auf ggf. notwendig gewordene bauliche Erweiterungen ) dort deutlich höher sein .“ Dass dieser Vorschlag von der Justizverwaltung auch nur in Erwägung gezogen worden wäre, ist hier nicht bekannt, jedenfalls der Begründung zum dann später beschlossenen Gesetz nicht einmal ansatzweise zu entnehmen. Indes hätte jedenfalls bezüglich der unterschiedlich belasteten Amtsgerichte Eisenhüttenstadt und Fürstenwalde das aktuelle Problem der Abordnung und Versetzung wesentlich entschärft werden können.

Lösbar erscheint die Situation nur durch Neueinstellungen. Kurzfristig möglich wäre die eingangs als notwendig erachtete Nachwuchsgewinnung dadurch, dass man die Auszubildenden in ein unbefristetes Arbeits- oder Dienstverhältnis übernimmt. Die Praxis der letzten Jahre weicht hiervon signifikant ab.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Sabine Wenzel

Landesvorsitzende