ÜBERLASTUNGSANZEIGE


 

Aus aktuellem Anlass weißt der Landesvorstand erneut auf folgendes hin:

 

Bei  einer unverhältnismäßigen Arbeitsbelastung sollte diese  unbedingt durch eine  Überlastungsanzeige in schriftlicher Form dem Leiter der Dienststelle angezeigt werden. Dabei ist  als Maßstab bei der  Belastungsberechnung  1,0 Pebbsy = 100 % zugrundezulegen. Obwohl nicht unbedingt davon ausgegangen werden kann, dass auf Grund der Anzeig eine sofortige Entlastung erfolgt, können auf Grund der Überlastung entstehende Bearbeitungsfehler dem Anzeigenden nicht angelastet werden.

 

 

 
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