Beitragsordnung
„Deutsche Justiz-Gewerkschaft Landesverband Brandenburg e. V.“
(nachfolgend DJG LV Brandenburg e. V. genannt)
1. Der DJG LV Brandenburg e. V. erhebt von seinen Mitgliedern zur Finanzierung
seiner Aufgaben und Verpflichtungen einen monatlichen Beitrag.
2. Soweit nichts anderes vereinbart worden ist, werden die Beiträge vierteljährlich im
Voraus per Bankeinzug eingezogen.
3. Der Monatsbeitrag beträgt
a) grundsätzlich 6,50 Euro
b) ermäßigt für Auszubildende und Anwärter,
Rentner und Pensionäre, Praktikanten sowie
Teilzeitbeschäftigten mit weniger als der Hälfte
der regelmäßigen Arbeitszeit 3,25 Euro
4. Ein vom Landesvorstand bestimmter Vertreter kann in begründeten Fällen eine
Beitragsermäßigung für einzelne Mitglieder vorab genehmigen. Der Landesvorstand
hat sodann endgültig darüber zu beschließen.
5. Mitglieder, die eine ermäßigte Beitragszahlung in Anspruch nehmen möchten,
müssen dies beim Landesvorstand rechtzeitig vorher schriftlich beantragen. Die
Ermäßigung gilt für die Dauer des Ermäßigungsanspruches. Die Ermäßigung beginnt
frühestens aber ab dem folgenden Kalendermonat. Eine rückwirkende Ermäßigung
ist nicht möglich.
6. Ehrenmitglieder und Ehrenvorsitzende sind vom Beitrag befreit.
7. Alle Mitglieder des DJG LV Brandenburg e. V. müssen die Änderungen ihrer
Kontoverbindung und der Anschrift dem Landesvorstand unverzüglich mitteilen.
Kosten, insbesondere Rückbuchungsgebühren der Banken und Sparkassen, die aufgrund
einer unterbliebenen Mitteilung entstehen, trägt das Mitglied.
Diese Beitragsordnung tritt am 10. 04. 2015 in Kraft.
Die bisherige Beitragsordnung tritt gleichzeitig außer Kraft.