Staatsanwälte schließen sich Forderung an


Justiz-Gewerkschaft für Erhalt der Haftanstalt in Frankfurt (Oder)


Potsdam/ Zossen/Frankfurt (Oder) - Für den Erhalt des Gefängnisses in Frankfurt (Oder) hat sich die Deutsche Justiz-Gewerkschaft, Landesverband Brandenburg, ausgesprochen. Nach der Verabschiedung des Gesetzes zur Gerichtsneuordnung Ende 2011 würde die Schließung dieser Justizvollzugsanstalt eine weitere unnötige Schwächung des Standortes Frankfurt (Oder) bedeuten, teilte der Landesverband heute mit. Der Mitteilung schloss sich auch der Bund Brandenburger Staatsanwälte an.

Nach Plänen von Justizminister Volkmar Schöneburg (Linke) soll das Gefängnis frühestens 2013 geschlossen werden.

Wie eine Gewerkschaftssprecherin sagte, verliert das Landgericht Frankfurt (Oder) durch das Gerichtsneuordnungsgesetz die Zuständigkeit für die Uckermark an das Landgericht Neuruppin. Aus Frankfurt sei zudem das Oberverwaltungsgericht abgezogen worden. „Das sind alles Behörden, die dort bewusst angesiedelt worden waren, weil die Region so schwach ist.” Zudem wäre dann der Landgerichtsbezirk Frankfurt (Oder) der einzige im Land ohne Untersuchungshaftgefängnis.

Weiter hieß es in der Mitteilung, Gefangene müssten dann in entfernte Gefängnisse transportiert werden, was zu mehr Aufgaben für das Personal führe. Die mit der Schließung beabsichtigten Einsparungen würden deutlich geringer ausfallen. Die Gewerkschaft und der Bund der Staatsanwälte stellten sich hinter den Landesverband des Bundes der Strafvollzugsbediensteten. Dieser hatte den Erhalt aller Gefängnisse im Land gefordert und vorgeschlagen, je ein Hafthaus in den Justizvollanstalten in Cottbus-Dissenchen und Luckau-Duben zu schließen. Der offene Vollzug in Cottbus-Dissenchen sollte als Jugendarrest genutzt werden. dpa

Mehr dazu am Mittwoch in der Märkischen Allgemeinen.

 
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