Gespräch mit dem parlamentarischen Staatssekretär am 27. Juli 2010 im BJM
Die Gespächsrunde mit Vertretern unseres Landesvorstandes und dem parlamentarischen Staatssekretär im Bundesjustizministerium befaßte sich mit den Themen:
Zusammenlegung der Sozial- und Verwaltungsgerichtsbarkeiten sowie
den Privatisierungsvorhaben der Gerichtsvollzieher
Unter Hinweis auf die Erfahrungen aus der Praxis machten wir deutlich, dass beide im Koalitionsvertrag festgeschriebenen Vorhaben
unter den gegenwärtigen Bedingungen nicht im Sinne einer zügigen Aktenbearbeitung, der Bürgerfreundlichkeit sowie der Motivation unserer Justizbediensteten sind.
Die Voraussetzungen für die Zusammenlegung von unterschiedlichen Gerichtsbarkeiten sowie die Privatisierung der Gerichtsvollzieheraufgaben liegen unumstritten in der Änderung des Grundgesetzes. Nach Beurteilung der gegenwärtigen politischen Situation wird sich dafür die erforderliche 2/3 Mehrheit nicht finden, so dass mit der Umsetzung dieser Ideen vorläufig nicht zu rechnen ist.
Das BJM denkt Im Bereich der Vergütung der Gerichtsvollzieher über finanzielle Anreize -möglicherweise über eine "Erfolgsgebühr" -nach.
Der Landesverband Brandenburg lehnt, wie der überwiegende Teil der Gerichtsvollzieher , die Privatisierungsabsichten sowie die Beleihung strikt ab.
Sabine Wenzel
Landesvorsitzende